Kleine Bauvorlage­berechtigung

Am 23. März 2021 endete nach 6 Monaten die Unterschriftensammlung unserer Petition zu Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen. Von den für ein Quorum benötigten 12.000 Unterschriften in Sachsen wurden nur 454 erreicht. Schade, ich hätte ein größeres Interesse der sächsischen Zimmerer an einer Gleichstellung mit ihren Kollegen aus anderen Bundesländern erwartet.

Sachsen-Anhalt mit Wetbewerbsvorteil

Seit dem 1. Februar 2021 haben Meister im Maurer-, Betonbauer und Zimmererhandwerk des Landes Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, durch die sogenannte Kleine Bauvorlageberechtigung, Bauvorlagen einzureichen. Das können sie natürlich auch in unserem Bundesland nutzen und haben deshalb einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren sächsischen Kolleginnen und Kollegen. Klingt unglaubwürdig? Laut der Liste der Bundes Ingenierkammer (BIngK) für die gegenseitige Anerkennung und der sächsischen Bauordnung § 65 Abs. 2 ist genau dass der Fall.

Große Unterschiede in den Kammerbezirken

Die Petition in Sachsen-Anhalt, welche maßgeblich von Zimmerermeister Christian Lellau vorangetrieben wurde, zählte in diesem Bundesland 1.328 Stimmen. Wenn von den 988 aktuell eingetragenen Zimmereibetrieben in Sachsen jeder nur 2 Unterschriften gesammelt hätte wären wir weiter. Im Kammerbezirk Leipzig wurden, mit nur 184 Zimmereien (19%), 46% aller Unterschriften, im Kammerbezirk Dresden mit 349 Zimmereien (35%) 43% und im Kammerbezirk Chemnitz mit 455 Zimmereien (46%) 11% der Stimmen eingesammelt.

Ja, jede Stimme zählt, die Zimmererinnung Leipzig hat sich, meiner Meinung nach, im Vergleich ganz gut geschlagen. Für die Stärkung des Zimmererhandwerks wäre es gewiss von Vorteil wenn der Zusammenhalt der Zimmereibetriebe, unabhängig von Mitgliedschaften und persönlichen Befindlichkeiten, mehr Engagement erfahren würde.

In diesem Sinne

HolzHer und klatscht mal wieder

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