Die Innung – Aufgaben und Ziele

Eine Innung ist in Deutschland die fachliche Interessenvertretung von Personen, die in einer Berufsgruppe des Handwerks tätig sind. Sie ist auf lokaler bzw. regionaler Ebene organisiert, meist für eine Großstadt oder einen Landkreis. In ihr schließen sich selbstständige Handwerker des gleichen oder ähnlicher Handwerke zusammen, um ihre gemeinsamen geschäftlichen Interessen zu fördern. Innungen sind die Nachfolger der Zünfte. Nach der Gründung des Deutschen Reichs (1871) entstanden in Deutschland zahlreiche Innungen. Nach der Machtergreifung des NS-Regimes wurden sie – etwa 1935 – gleichgeschaltet: sie wurden unselbständige Teilverbände des RIV (Reichsinnungsverband). Die Mitgliedschaft in einer deutschen Innung ist freiwillig, dagegen ist die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer für Handwerker obligatorisch. In Deutschland gibt es gegenwärtig etwa 7000 verschiedene Innungen. Die Innungen eines Stadt- oder Landkreises oder innerhalb eines anderen von der zuständigen Handwerkskammer zugelassenen Bereiches bilden die Kreishandwerkerschaft. Innungen, welche keine eigene Geschäftsstelle einrichten, können die Geschäftsführung der jeweils zuständigen Kreishandwerkerschaft übertragen

Aufgaben der Innung

Die wesentlichen Aufgaben und Ziele der Innung nach der Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks) sind:

  • Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder
  • Pflege des Gemeingeistes und der Berufsehre sowie Förderung eines guten Verhältnisses zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen
  • Regelung und Uberwachung der Ausbildung nach § 33 Handwerksordnung im Rahmen der Dualen Ausbildung, Abnahme von Gesellenprüfungen
  • Förderung des handwerklichen Könnens der Meister und Gesellen (z. B. durch Fachschulen oder Lehrgänge)
  • Erstellung von Gutachten und Auskünfte über Angelegenheiten der in ihr organisierten Handwerke
  • Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und ihren Auftraggebern.

Die Rechtsform der Innungen ist die einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie stehen unter der Rechtsaufsicht der jeweiligen Handwerkskammern.

Die Innungen eines Stadt- oder Landkreises oder innerhalb eines anderen von der zuständigen Handwerkskammer zugelassenen Bereiches bilden die Kreishandwerkerschaft. Die Zimmerer Innung für den Kammerbezirk Leipzig , welche keine eigene Geschäftsstelle unterhält, hat durch Beschluss ihrer Mitgliedsbetriebe die Geschäftsführung der zuständigen Kreishandwerkerschaft übertragen.

Struktur von Innungen

Vorstandsvorsitzender der Innung ist der Obermeister, dessen Stellvertreter der stv. Obermeister. Zudem bekleidet der Beauftragte für Bildung (früher Lehrlingswart) eine weitere wichtige Funktion in der Innung sowie in deren Vorstand. Er fungiert problemlösend als Bindeglied zwischen den Lehrlingen/Auszubildenden und den ausbildenden Betrieben eines Gewerkes. Eine Innung bildet zahlreiche Ausschüsse, wie z. B. den Gesellenprüfungsausschuss, der das gesamte Gesellenprüfungswesen im jeweiligen Innungsbereich regelt, oder etwa den Berufsbildungsausschuss, der die Politik in Bildungsfragen eines bestimmten Gewerkes im Wesentlichen mitbestimmt. Ferner gibt es einen Fachbeirat, der für alle fachlichen Fragen als kompetente Anlaufstelle dienen soll, einen Wirtschaftsausschuss und diverse (Streit-)Schlichtungsausschüsse.

Die Innungen eines oder mehrerer Bundesländer und eines Handwerks können sich ebenso zu Landesinnungsverbänden zusammenschließen, an ihrer Spitze steht der Landesinnungsmeister. Diese Verbände sind juristische Personen des Privatrechts, indes haben sie meist die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Die Dachorganisationen der Innungen auf Bundesebene sind die Bundesinnungsverbände bzw. Zentralfachverbände, die sich durch Zusammenschluss von Innungen und möglicherweise bestehenden Landesinnungsverbänden bilden können. Der Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH) als Zusammenschluss der Zentralfachverbände ist wiederum der bundesweite Arbeitgeberverband des Handwerks in Deutschland.

Quelle: Wikipedia

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