Info der Kreishandwerkerschaft
die Kreishandwerkerschaft veröffentlicht regelmäßig eine Info über die Veröffentlichungrn der Sächsischen Staatsregierung, welche am 22. Oktober 2020 die neue Corona-Schutz-Verordnung für Sachsen beschlossen hat. Diese tritt aufgrund der zuletzt immer weiter steigender Infektionszahlen bereits ab
24. Oktober 2020 in Kraft und wird bis 01. November 2020
gelten. Ab diesem Zeitpunkt gelten neue, aktuelle Regeln.
Zusätzliche Änderungen
Neben den grundsätzlichen Regeln, wie das Einhalten des Mindestabstands, treten u.a. folgende Änderungen
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